Service
Weitere wichtige Informationen für Sie und Ihren Termin bei uns.
Was sollten Sie zum Termin mitbringen?
Zur Gewährleistung einer möglichst genauen Behandlung benötigen wir einige Unterlagen:
Ihre Versichertenkarte,
einen Überweisungsschein (dieser ist nur bei gesetzlich Versicherten Patienten nötig),
einen aktuellen Medikamentenplan,
Laborwerte und
Vorbefunde
Um Wartezeiten zu verkürzen und Ihnen den Verwaltungsteil ersparen zu können, bitten wir Sie
folgende Formulare bereits ausgefüllt zu Ihrem Termin mitzunehmen:

Rezeptanforderung
Liebe Patientinnen und Patienten,
gerne können Sie ein Wiederholungsrezept hier online bestellen und dies am nächsten Werktag in der Praxis abholen. Alternativ ist es möglich, das Rezept von uns per Post zu erhalten. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie uns einen frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen lassen. Bitte füllen Sie in beiden Fällen nachfolgendes Formular aus:
Links & Wissenswertes
Nichts ersetzt das persönliche Gespräch mit unseren kompetenten Ärzten. Für ergänzende Informationen können wir Ihnen die folgenden Seiten empfehlen.
Für unabhängige Informationen über Erkrankungen können wir die Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, die Seiten des IQWiG und der Kooperation der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung empfehlen.
Eine geeignete Selbsthilfegruppe finden Sie bei NAKOS – Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
Informationen für Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzerkrankung sind auf der Internetseite Patienten-Information.de zu finden.
Um Ihnen die Suche nach Informationen für herzkranke Menschen zu erleichtern, haben wir nachfolgend die zutreffenden Seiten für die koronare Herzkrankheit, die koronare Herzkrankheit – Verhalten im Notfall und die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) einzeln aufgeführt.
- Allgemeine Erläuterungen zum Thema der koronaren Herzkrankheit (KHK) finden Sie hier.
- Sollten Sie Informationen suchen, wie Sie sich bei einem Notfall, z.B. dem Verdacht auf einen Herzinfarkt bei koronarer Herzkrankheit (KHK) verhalten sollen, können Sie diese hier abrufen.
- Sind Sie an einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) erkrankt, erhalten Sie hier weitere Informationen. Im Rahmen der Patientenleitlinie: Herzschwäche wurde Informationsmaterial für Patienten mit einer Herzschwäche erstellt.Es sind leicht verständliche Informationen zusammengestellt worden.
- Haben Sie einen Angehörigen, dem Sie Informationen zur koronaren Herzkrankheit (KHK) in leichter Sprache zur Verfügung stellen wollen, können Sie diese auf der Seite KHK – Lebensweise und Medikamente herunterladen. Informationsmaterial in leichter Sprache über KHK – Operationsmöglichkeiten stehen ebenfalls zum Download bereit. Das Verhalten bei KHK – Notfall ist hier in leichter Sprache beschrieben.
- Dieses Informationsmaterial geht darauf ein, wann ein implantierter Defibrillator ICD notwendig wird.
- Ist in Ihrem Falle ein CRT-Schrittmacher (ein Schrittmacher, der das schwache Herz beim Schlagen unterstützen kann) sinnvoll?
- Eine weitere Patienteninformation beschreibt, ob ein CRT-Schrittmacher mit oder ohne Defibrillator (ICD) eingepflanzt werden sollte.
- Ebenso wird die häufig aufkommende Frage beantwortet, ob bei einem Batteriewechsel des implantierten Defibrillators dieser überhaupt noch weiter erforlderlich ist.
Falls Sie zusammengefasst Informationen zum Vorhofflimmern nachlesen wollen, finden Sie diese hier.
Sollten wir Ihnen ein gerinnungshemmendes Medikament verschrieben haben, finden Sie Informationen zu diesen Medikamenten (den sogenannten „Blutverdünnern“) auf der nachfolgenden Internetseite. Sie können sich über die inzwischen schon seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen Blutgerinnungshemmer in dieser Patienteninformation informieren.
Falls Sie als Patient eine Nebenwirkung durch ein Medikament vermuten, können Sie dieses selbstständig beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte melden. Dafür ist ein Onlineformular eingerichtet worden, welches insbesondere für den medizinischen Laien geschaffen wurde. Sie finden es unter www.nebenwirkungen.pei.de.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf ein interessante Internetseite hinweisen, die sich derzeit noch im Aufbau befindet. Der PatientenInfo-Service realisiert als Dienstleistung die im Arzneimittelgesetz geregelte Verpflichtung,
Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (§11 AMG Abs. 3c).
Der Beipackzettel, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene Information in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen und zu verstehen. Der PatientenInfo-Service ermöglicht es daher Patienten – ganz gleich ob blind oder sehend – einen barrierefreien Zugriff auf die Packungsbeilagen von Medikamenten. Entwickelt für Blinde und Sehbehinderte – hilfreich für alle.
Falls Sie von uns oder einem anderen Arzt gefragt wurden, ob Sie an einer medizinischen Studie teilnehmen würden, finden Sie hierzu weitere Informationen.