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FFP2-Maskenpflicht bis 7. April

03. März 2023

Erfreulicherweise gibt es immer weniger schwere Verläufe einer akuten Infektion mit SARS-CoV2. Die aktuelle Verordnung sieht allerdings vor, dass Sie als Patient in Arztpraxen bis zum 7. April weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind.